Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnisse erstellen

Tabea Häcker Wissenswertes Kommentar hinterlassen

Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses haben Arbeitnehmer laut § 109 Gewerbeordnung Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Man unterscheidet dabei zwischen dem einfachen Arbeitszeugnis mit Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit und einem qualifizierten Arbeitszeugnis, welches zusätzlich noch Angaben zur Leistung und Verhalten des Mitarbeiters macht. Zu beachten ist, dass Arbeitszeugnisse immer der Papierform bedürfen. Beim Erstellen eines Arbeitszeugnisses ist es nicht einfach, eine Ausgewogenheit zwischen „Wahrheitspflicht“ – also der wahrheitsgetreuen Darstellung eines Zeugnisses – und „Wohlwollenspflicht“ dem Arbeitnehmer gegenüber – zu schaffen; schließlich sollen dem Empfänger keine unnötigen Steine in die berufliche Laufbahn geworfen werden. Empfehlenswert ist es daher, objektiv an die Sache ranzugehen.

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