Gegendertes AnwohnerInnenschild

Gendern in Texten – Teil 2: Der sprachliche Gebrauch

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Gendern im sprachlichen Gebrauch kann ganz einfach und unkompliziert sein. Um sprachliche Stolperfallen zu vermeiden – sowohl gesprochen als auch geschrieben – bieten wir Ihnen hier einen kleinen Leitfaden. Vorab sollten Sie überlegen, was Sie in Ihren Texten ausdrücken wollen: Möchten Sie alle Geschlechter bewusst sichtbar machen oder wollen Sie eine möglichst neutrale Sprache verwenden? Wenn die geklärt ist, können Sie zwischen diesen beiden Modellen, bei denen es wiederum mehrere Möglichkeiten in der Ausdrucksform gibt, wählen. Geschriebene Sprache: Geschlechter sichtbar machen – die geschlechtergerechte Personenbezeichnung: Hier werden beide Geschlechter genannt, also die männliche UND die weibliche. In der geschriebenen Sprache gibt es hierzu mehrere Optionen – wir alle kennen Sie: Kolleginnen und Kollegen, jede und jeder Kolleginnen/Kollegen Mitarbeiter/-innen, Direktor/-in Lehrer(innen), Kolleg(inn)en, Lehrer(in) – wobei die Einklammerung der weiblichen Form immer weniger zu sehen, ist, da dadurch der Eindruck entstehen kann, dass die feminine Form zweitrangig sei. Amtlich nicht abgedeckt, aber häufig gesehen sind auch folgende Formen: mit Genderstern (Asterisk): Schüler*innen mit Binnen-I (wortinterne Großschreibung): SchülerInnen mit Gender-Gap (Unterstrich; Doppelpunkt): Schüler_innen; Schüler:innen mit Schrägstrich ohne Ergänzungsstrich: Schüler/innen Bei Wortpaare, bei denen sich ein Vokal ändert, werden die Wörter ausgeschrieben, wie z. B. Arzt/Ärztin, Bauer/Bäuerin, Anwalt/Anwältin Bei der Substantivierung erkennt man das Geschlecht am Artikel, geschlechter­neutral ist hierbei nur die Pluralverwendung. der Sporttreibende und die Sporttreibende à Plural: die Sporttreibenden Neutralisierende Sprache Die etwas kompliziertere Sprachgestaltung bietet die neutralisierende Sprache. Sie mag manchmal etwas steif wirken, wird aber vor allem dann verwendet, wenn man wirklich neutral, niemanden ausgrenzend, formulieren möchte. Hierbei werden nur geschlechtlich unbestimmte Personenbezeichnungen und Formulierungen verwendet, die keinen Bezug zum Geschlecht, bzw. Gender der gemeinten Personen herstellen. Sprachlich kann neu benannt oder umformuliert werden. Das ganze am Bespiel, um „Lehrer und Lehreinnen“ durch sexusindifferente Personenbezeichnungen, Bsp.: Lehrpersonen durch substantivierte Partizipien oder Adjektive, Bsp.: Lehrenden durch Sachbezeichnungen, Bsp. Lehrkräfte durch …

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Gendern

Gendern in Texten – Teil 1: Warum überhaupt gendern?

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Das Thema „Gendern“ polarisiert – kommt man darauf zu sprechen, haben sehr viele ganz schnell eine klare Meinung. Die einen halten es für Humbug, von Verhunzung der deutschen Sprache ist die Rede, von sprachlicher Überkorrektheit, welche die Gleichberechtigung von Männern und Frauen auch nicht voranbringt – es ist nervig und übertrieben. Andere sehen darin eine gute Chance, die Rolle der unterschiedlichen Geschlechter zumindest sprachlich auf ein Niveau anzugleichen und die Wahrnehmung an ein selbstbestimmtes, gleichberechtigtes Leben zwischen den Geschlechtern zu stärken. Einer Studie des Rheingold Instituts in Kooperation mit der Employer-Branding-Agentur Castenow zufolge halten 44 Prozent der Befragten die Führung einer Diskussion für wichtig und gerechtfertigt, insbesondere junge Frauen sehen im (sprachlichen) Gendern einen wichtigen Ansatz, da sie die „Ansprüche auf Gleichberechtigung“ noch lange nicht erfüllt sehen. Allerdings gaben die Befragten auch an, dass vielen der Sinn und die Absicht des Genderns nicht klar sei und dass das Gendern schnell zum „Stellvertreterkrieg für gesellschaftliche Gaps“ werde. (Quelle: planung&analyse) Aber wie korrekt gendern? Wirkt und verändert die sprachliche Angleichung auf unser Denken? Diesen und weiteren Fragestellungen möchte ich in meinen Beiträgen auf den Grund gehen. Das Phänomen Gendern soll hier zunächst definiert werden, über Forschungsergebnisse wird berichtet, sowie  Vor- und Nachteile erörtert werden. Im letzten Beitrag werden dann konkret Hilfestellungen und Lösungsvorschläge mit zahlreichen Beispielen gegeben.

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DUETT – Vermittlung zu Teilzeitausbildungsplätze für Alleinerziehende

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Dass es Alleinerziehende und Menschen, die Familienangehörige pflegen, meist schwer haben, (wieder) in der Berufswelt Fuß zu fassen, ist kein neues Phänomen. Kein anderes Familienmodell ins in Deutschland so sehr von Armut bedroht, wie Haushalte, die aus einer erwachsenen Person plus Kind(er) besteht – 40,5 % dieser Haushalte sind von relativer Einkommensarmut betroffen.[1] Bedenkt man, dass es im Jahr 2019 ca. 2,6 Mio. Elternteile in Deutschland betraf (ca. 2,2 Mio. Frauen und 407.000 Männer)[2], entspricht das über 1 Mio. Menschen, die von Armut bedroht oder bereits betroffen sind. Umso drängender ist es, Menschen mit hoher familiärer Verantwortung und häufig auch finanzieller Not, eine berufliche Perspektive zu bieten. Ein Projekt, das hier Abhilfe schafft, ist DUETT. Das durch das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren

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Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnisse erstellen

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Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses haben Arbeitnehmer laut § 109 Gewerbeordnung Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Man unterscheidet dabei zwischen dem einfachen Arbeitszeugnis mit Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit und einem qualifizierten Arbeitszeugnis, welches zusätzlich noch Angaben zur Leistung und Verhalten des Mitarbeiters macht. Zu beachten ist, dass Arbeitszeugnisse immer der Papierform bedürfen. Beim Erstellen eines Arbeitszeugnisses ist es nicht einfach, eine Ausgewogenheit zwischen „Wahrheitspflicht“ – also der wahrheitsgetreuen Darstellung eines Zeugnisses – und „Wohlwollenspflicht“ dem Arbeitnehmer gegenüber – zu schaffen; schließlich sollen dem Empfänger keine unnötigen Steine in die berufliche Laufbahn geworfen werden. Empfehlenswert ist es daher, objektiv an die Sache ranzugehen.

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Chaos im Büro

Hilfe – Chaos im Büro!

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Chaos im Büro Wer hat das nicht: Chaos im Büro – der eine vielleicht weniger, der andere mehr. Widmen wir uns mit diesem Text einem etwas unangenehmen Thema. Wann ist Chaos Chaos? Zunächst einmal muss festgehalten werden, dass die Empfindung von Chaos subjektiv ist: Ich erlebe es immer wieder, dass Kunden sagen, dass sie ein furchtbares Durcheinander haben und dann stehe ich vor drei Ablagekörben, die binnen kürzester Zeit sortiert sind. Oder ich komme in Büros, in denen auf dem Schreibtisch kein Quadratzentimeter der Tischplatte (und manchmal auch Computertastatur) mehr sichtbar ist und ich erfahre, dass mit dem Aufräumen bereits begonnen wurde, und es vorher noch viel schlimmer war – mit der Betonung darauf, dass es ja jetzt schon ganz gut aussähe.

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Teamsitzungen - warum sie so wichtig sind

Teamsitzungen – warum sie so wichtig sind

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Wie wichtig sind Teamsitzungen in (kleinen) Unternehmen? Dass Teamsitzungen in Projektgruppen, die etwas Gemeinsames erarbeiten, abgehalten werden, ist Praxis. Wie wichtig ist es aber Teamsitzungen mit allen Mitarbeitern in Unternehmen durchzuführen, in dem jeder sein Aufgabengebiet hat? Vor dieser Frage stehe ich in meinem Arbeitsalltag ständig und sehe leider eines: Nicht viele kleinen Unternehmen – gemeint sind hier Unternehmen mit bis zu 10 Personen – halten regelmäßig Teamsitzungen ab, manche sogar gar keine. Meist mangelt es an Zeit oder daran, dass kein gemeinsamer Termin gefunden wird. Oder aber man hat im Unternehmen nicht realisiert, dass auch der Kontakt zwischen den Mitarbeitern gefestigt werden muss, die vielleicht in erster Hinsicht nicht viel miteinander zu tun haben.

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Geschäftsessen

Bewirtungsbelege richtig ausfüllen (nach §4 Abs. 5 Nr. 2 EStG)

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Damit Bewirtungsbelege geltend gemacht werden können, sind einige Punkte zu beachten. Folgende Inhalte müssen auf dem Beleg stehen/ausgefüllt werden: Der Tag der Bewirtung (muss maschinell eingedruckt sein) Name und Anschrift der Gaststätte Name der bewirtenden Person (Gastgeber) Name der bewirteten Person/en betrieblicher Anlass der Bewirtung – dabei genügt es nicht, nur allgemeine Angaben wie „Arbeitsgespräch“ zu machen, möglichst genaue Angaben sind erforderlich, wie etwas „Treffen zur Absprache zum Auftrag xy/Angebotsbestätigung und weiteres Vorgehen des Projekts xy“ Rechnungsbetrag der Bewirtung inkl. MwSt., sowie der entsprechende Steuersatz Angabe zum Trinkgeld Bewirtungsgesamtbetrag (inkl. Trinkgeld) Ausstellungdatum der Rechnung (auch wenn dieser mit dem Bewirtungsdatum übereinstimmt) Unterschrift des Gastgebers Weiter zu beachten ist, dass bei Beträgen über 150,00 € der Name UND die Anschrift des Gatsgebers obligatorisch sind, ebenso wie ein gesonderter Ausweis des Rechnungsbetrags, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen (7% und 19%), der Betrag in € sowie die Steuer- oder USt.-ID-Nr. der Gaststätte. Die Lokalität und der Preisumfang sollten auf jeden Fall angemessen sein und in Relation zum Anlass stehen. Es muss auch differenziert werden, ob es sich bei einem Geschäftsessen um eine Kunden- oder eine Mitarbeiterbewirtung handelt. Bei einem Geschäftsessen muss mindestens eine Person anwesend sein, die nicht zum eigenen Unternemen gehört. Beim Mitarbeiteresse sind ausschließlich Mitarbeiter des eigenen Unternehmens anwesend. Bei einer Kundenbewirtung können nur 70 Prozent der Ausgaben geltend gemachte werden. Der Rest wird vom Unternehmen selbst bezahlt. Eine Mitarbeiterbewirtung ist hingegen zu 100 Prozent abzugsfähig – dies allerdings nur bei einer Bewirtung in einer Gaststätte. Wird nach Haus eingeladen, trägt das Unternehmen die Kosten selbst. Einen kostenlosen Download eines korrekten Bewirtungsbeleg erhalten Sie unter www.bewirtungsbeleg.info. Quellen und weiterführende Informationen: AGOM UG. Bewirtungsbelege – richtig ausfüllen, korrekt buchen. [Zugriff am: 11.11.2016] Verfügbar unter: http://www.bewirtungsbeleg.info/ Hufeisenstr. 11 © Bild: fotolia Stand Blogeintrag: 11.11.2016

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