Gegendertes AnwohnerInnenschild

Gendern in Texten – Teil 2: Der sprachliche Gebrauch

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Gendern im sprachlichen Gebrauch kann ganz einfach und unkompliziert sein. Um sprachliche Stolperfallen zu vermeiden – sowohl gesprochen als auch geschrieben – bieten wir Ihnen hier einen kleinen Leitfaden. Vorab sollten Sie überlegen, was Sie in Ihren Texten ausdrücken wollen: Möchten Sie alle Geschlechter bewusst sichtbar machen oder wollen Sie eine möglichst neutrale Sprache verwenden? Wenn die geklärt ist, können Sie zwischen diesen beiden Modellen, bei denen es wiederum mehrere Möglichkeiten in der Ausdrucksform gibt, wählen. Geschriebene Sprache: Geschlechter sichtbar machen – die geschlechtergerechte Personenbezeichnung: Hier werden beide Geschlechter genannt, also die männliche UND die weibliche. In der geschriebenen Sprache gibt es hierzu mehrere Optionen – wir alle kennen Sie: Kolleginnen und Kollegen, jede und jeder Kolleginnen/Kollegen Mitarbeiter/-innen, Direktor/-in Lehrer(innen), Kolleg(inn)en, Lehrer(in) – wobei die Einklammerung der weiblichen Form immer weniger zu sehen, ist, da dadurch der Eindruck entstehen kann, dass die feminine Form zweitrangig sei. Amtlich nicht abgedeckt, aber häufig gesehen sind auch folgende Formen: mit Genderstern (Asterisk): Schüler*innen mit Binnen-I (wortinterne Großschreibung): SchülerInnen mit Gender-Gap (Unterstrich; Doppelpunkt): Schüler_innen; Schüler:innen mit Schrägstrich ohne Ergänzungsstrich: Schüler/innen Bei Wortpaare, bei denen sich ein Vokal ändert, werden die Wörter ausgeschrieben, wie z. B. Arzt/Ärztin, Bauer/Bäuerin, Anwalt/Anwältin Bei der Substantivierung erkennt man das Geschlecht am Artikel, geschlechter­neutral ist hierbei nur die Pluralverwendung. der Sporttreibende und die Sporttreibende à Plural: die Sporttreibenden Neutralisierende Sprache Die etwas kompliziertere Sprachgestaltung bietet die neutralisierende Sprache. Sie mag manchmal etwas steif wirken, wird aber vor allem dann verwendet, wenn man wirklich neutral, niemanden ausgrenzend, formulieren möchte. Hierbei werden nur geschlechtlich unbestimmte Personenbezeichnungen und Formulierungen verwendet, die keinen Bezug zum Geschlecht, bzw. Gender der gemeinten Personen herstellen. Sprachlich kann neu benannt oder umformuliert werden. Das ganze am Bespiel, um „Lehrer und Lehreinnen“ durch sexusindifferente Personenbezeichnungen, Bsp.: Lehrpersonen durch substantivierte Partizipien oder Adjektive, Bsp.: Lehrenden durch Sachbezeichnungen, Bsp. Lehrkräfte durch …

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Gendern

Gendern in Texten – Teil 1: Warum überhaupt gendern?

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Das Thema „Gendern“ polarisiert – kommt man darauf zu sprechen, haben sehr viele ganz schnell eine klare Meinung. Die einen halten es für Humbug, von Verhunzung der deutschen Sprache ist die Rede, von sprachlicher Überkorrektheit, welche die Gleichberechtigung von Männern und Frauen auch nicht voranbringt – es ist nervig und übertrieben. Andere sehen darin eine gute Chance, die Rolle der unterschiedlichen Geschlechter zumindest sprachlich auf ein Niveau anzugleichen und die Wahrnehmung an ein selbstbestimmtes, gleichberechtigtes Leben zwischen den Geschlechtern zu stärken. Einer Studie des Rheingold Instituts in Kooperation mit der Employer-Branding-Agentur Castenow zufolge halten 44 Prozent der Befragten die Führung einer Diskussion für wichtig und gerechtfertigt, insbesondere junge Frauen sehen im (sprachlichen) Gendern einen wichtigen Ansatz, da sie die „Ansprüche auf Gleichberechtigung“ noch lange nicht erfüllt sehen. Allerdings gaben die Befragten auch an, dass vielen der Sinn und die Absicht des Genderns nicht klar sei und dass das Gendern schnell zum „Stellvertreterkrieg für gesellschaftliche Gaps“ werde. (Quelle: planung&analyse) Aber wie korrekt gendern? Wirkt und verändert die sprachliche Angleichung auf unser Denken? Diesen und weiteren Fragestellungen möchte ich in meinen Beiträgen auf den Grund gehen. Das Phänomen Gendern soll hier zunächst definiert werden, über Forschungsergebnisse wird berichtet, sowie  Vor- und Nachteile erörtert werden. Im letzten Beitrag werden dann konkret Hilfestellungen und Lösungsvorschläge mit zahlreichen Beispielen gegeben.

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Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnisse erstellen

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Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses haben Arbeitnehmer laut § 109 Gewerbeordnung Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Man unterscheidet dabei zwischen dem einfachen Arbeitszeugnis mit Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit und einem qualifizierten Arbeitszeugnis, welches zusätzlich noch Angaben zur Leistung und Verhalten des Mitarbeiters macht. Zu beachten ist, dass Arbeitszeugnisse immer der Papierform bedürfen. Beim Erstellen eines Arbeitszeugnisses ist es nicht einfach, eine Ausgewogenheit zwischen „Wahrheitspflicht“ – also der wahrheitsgetreuen Darstellung eines Zeugnisses – und „Wohlwollenspflicht“ dem Arbeitnehmer gegenüber – zu schaffen; schließlich sollen dem Empfänger keine unnötigen Steine in die berufliche Laufbahn geworfen werden. Empfehlenswert ist es daher, objektiv an die Sache ranzugehen.

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Teamsitzungen - warum sie so wichtig sind

Teamsitzungen – warum sie so wichtig sind

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Wie wichtig sind Teamsitzungen in (kleinen) Unternehmen? Dass Teamsitzungen in Projektgruppen, die etwas Gemeinsames erarbeiten, abgehalten werden, ist Praxis. Wie wichtig ist es aber Teamsitzungen mit allen Mitarbeitern in Unternehmen durchzuführen, in dem jeder sein Aufgabengebiet hat? Vor dieser Frage stehe ich in meinem Arbeitsalltag ständig und sehe leider eines: Nicht viele kleinen Unternehmen – gemeint sind hier Unternehmen mit bis zu 10 Personen – halten regelmäßig Teamsitzungen ab, manche sogar gar keine. Meist mangelt es an Zeit oder daran, dass kein gemeinsamer Termin gefunden wird. Oder aber man hat im Unternehmen nicht realisiert, dass auch der Kontakt zwischen den Mitarbeitern gefestigt werden muss, die vielleicht in erster Hinsicht nicht viel miteinander zu tun haben.

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IHK Gründerinnentag 2016

Gründerinnentag 2016 der IHK Rhein-Neckar, 8. Juli 2016

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Heute möchte ich herzlich zum Gründerinnentag 2016 im IHK StarterCenter Rhein-Neckar in Heidelberg einladen. Termin: 8. Juli 2016, 12.00 Uhr – 17.00 Uhr in der Hans-Böckler-Straße 4 in 69115 Heidelberg. Die Veranstaltung richtet sich an Gründerinnnen und Unternehmerinnen, an Frauen, die sich selbständig machen wollen oder es schon sind. In spannenden Vorträgen, einer Podiumsdiskussion und an diversen Thementischen erfahren Sie alles rund um das Thema Unternehmensgründung. Bei der Podiumsdiskussion werde ich auch dabei sein. Mehr Informationen zur Veranstaltung, dem Veranstaltungsort, den Themen und Vorträgen und der Anmeldung gibt es auf der Website der IHK. Anmeldeschluss ist der 1. Juli 2016, die Teilnahmekosten betragen 30,00 €, inkl. Unterlagen und Getränke. Ich freue mich auf Ihr Kommen! © Bild: Firmenarchiv Stand Blogeintrag: 24.05.2016

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Nebenkostenabrechnung I + III

Nebenkostenabrechnung III – Korrekt abrechnen

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In Blog I und Blog II zum Thema „Nebenkostenabrechnung“ wurde zunächst definiert, was Nebenkosten, auch Betriebskosten genannt, sind und wie sie so im Mietvertrag aufgenommen werden, damit sie (rechtlich) richtig und klar (für alle Parteien) verständlich sind. Nun geht es an die korrekte Abrechnung. Eine zügige und genaue Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende der Abrechnungsperiode liegt im Interesse beider Parteien – der des Mieters und der des Vermieters. Rechnet ein Vermieter nicht rechtzeitig ab, verwirkt er Ansprüche und evtl. erhebliche Geldsummen. Wer also für das Jahr 2015 abrechnen muss, hat dafür bis zum 31.12.2016 Zeit, denn: Wenn dem Mieter innerhalb dieser Frist keine Abrechnung vorgelegt wurde, können keine Nachforderungen mehr gestellt werden.

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Nebenkostenabrechnung I

Nebenkostenabrechnung II – Regelung der Nebenkosten im Mietvertrag

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Im ersten Blog zum Thema „Nebenkostenabrechnung“ wurde definiert, was umlagefähige Nebenkosten, bzw. Betriebskosten sind. Hier soll erläutert werden, wie diese korrekt im Mietvertrag aufgenommen werden und was bei einem Versäumnis deren Nennung gilt. Beim Abschluss eines neuen Mietvertrags, muss der Vermieter zunächst entscheiden, welche „Mietstruktur“ er wählt. Man unterscheidet zwischen vier Formen: Der Warm- bzw. Inklusivmiete, der Bruttokaltmiete, der Nettokaltmiete und der Teilinklusivmiete.

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