Nebenkostenabrechnung I + III

Nebenkostenabrechnung III – Korrekt abrechnen

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In Blog I und Blog II zum Thema „Nebenkostenabrechnung“ wurde zunächst definiert, was Nebenkosten, auch Betriebskosten genannt, sind und wie sie so im Mietvertrag aufgenommen werden, damit sie (rechtlich) richtig und klar (für alle Parteien) verständlich sind. Nun geht es an die korrekte Abrechnung. Eine zügige und genaue Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende der Abrechnungsperiode liegt im Interesse beider Parteien – der des Mieters und der des Vermieters. Rechnet ein Vermieter nicht rechtzeitig ab, verwirkt er Ansprüche und evtl. erhebliche Geldsummen. Wer also für das Jahr 2015 abrechnen muss, hat dafür bis zum 31.12.2016 Zeit, denn: Wenn dem Mieter innerhalb dieser Frist keine Abrechnung vorgelegt wurde, können keine Nachforderungen mehr gestellt werden.

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Nebenkostenabrechnung I

Nebenkostenabrechnung II – Regelung der Nebenkosten im Mietvertrag

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Im ersten Blog zum Thema „Nebenkostenabrechnung“ wurde definiert, was umlagefähige Nebenkosten, bzw. Betriebskosten sind. Hier soll erläutert werden, wie diese korrekt im Mietvertrag aufgenommen werden und was bei einem Versäumnis deren Nennung gilt. Beim Abschluss eines neuen Mietvertrags, muss der Vermieter zunächst entscheiden, welche „Mietstruktur“ er wählt. Man unterscheidet zwischen vier Formen: Der Warm- bzw. Inklusivmiete, der Bruttokaltmiete, der Nettokaltmiete und der Teilinklusivmiete.

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Nebenkostenabrechnung I + III

Nebenkostenabrechnung I – Definition Nebenkosten

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Nebenkosten/Betriebskosten Bei „Nebenkosten“, oder eindeutiger „Betriebskosten“, handelt es sich um Kosten, die dem Vermieter durch den „Gebrauch“ der Wohnung des Vermieters durch den Mieter laufend entstehen. Einige Vermieter verstehen fälschlicherweise alle Kosten, die mit der Vermietung anfallen, wie auch Kapitalkosten, Verwaltungsgebühren und Instandhaltungskosten, die jedoch definitiv nicht zu den Betriebskosten zählen. Zu kurz gegriffen wird aber auch, wenn gemeint wird, dass darunter nur reine Verbrauchskosten wie Strom, Wasser und Heizung fallen.

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